Stärke und Zusammensetzung der fünf parlamentarischen Klubs

1. Allgemeines

Gemäß § 7 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates (GOG-NR) haben Abgeordnete zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode (GP) – spätestens jedoch einen Monat nach dem Zusammentritt des Nationalrates – das Recht, sich zu einem – einzigen – Klub zusammenzuschließen.

Während also eine Klubbildung aus Gründen einer demokratischen Legitimation nur zu Beginn einer GP des Nationalrates möglich sein soll, kann entsprechend dem Grundsatz des freien Mandats ein Abgeordneter jederzeit in einen bestehenden Parlamentsklub eintreten, aus einem solchen ausscheiden oder bei Zustimmung des aufnehmenden Parlamentsklubs in einen anderen Klub übertreten.

Nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 bestehen die parlamentarischen Klubs neben den Abgeordneten zum Nationalrat (NR) auch aus Bundesräten (BR) und in Österreich gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP), die derselben Partei angehören.

Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten und der Bundesrat aufgrund der Volkszählung 2021 aus 60 (vorher 61) Mitgliedern. Weiters entsendet Österreich seit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU (Februar 2020) 19 Mandatare in das Europäische Parlament; vorher waren es 18. Dies sind aktuell 262 Personen.

 

2. Situation zu Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode (23. Oktober 2019)

Seit Beginn der XXVII. GP bestehen fünf parlamentarische Klubs nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985.

Die Größe und die Zusammensetzung der einzelnen parlamentarischen Klubs zu Beginn der GP sind nachstehender Tabelle bzw. Grafik zu entnehmen:

 

Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei (ÖVP): 100
(71 NR, 22 BR, 7 MdEP)

Sozialdemokratische Parlamentsfraktion (SPÖ): 66
(40 NR, 21 BR, 5 MdEP)

Freiheitlicher Parlamentsklub (FPÖ): 48
(30 NR, 15 BR, 3 MdEP)

Grüner Parlamentsklub: 31
(26 NR, 3 BR, 2 MdEP)

Klub von NEOS: 16
(15 NR, 1 MdEP)

Situation zu Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode (23. Oktober 2019)

Darüber hinaus gehörte zu Beginn der GP eine Abgeordnete zum Nationalrat (NR; Wahlpartei FPÖ) keinem parlamentarischen Klub an.

Den Parlamentsklubs nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 in der geltenden Fassung gehörten zu Beginn der XXVII. GP insgesamt 261 Mandatare an. Es waren dies neben 182 Abgeordneten zum Nationalrat, 61 Bundesräte und 18 Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Eine Mandatarin (NR) war weder Mitglied eines parlamentarischen Klubs noch einer Fraktion.

 

3. Entwicklung der Klubstärke ab Februar 2020

Seit dem Jahr 2020 gibt es Veränderungen bei den Klubstärken einerseits aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der EU andererseits aufgrund der Landtagswahlen in der Steiermark, in Wien, in Oberösterreich, in Niederösterreich und in Kärnten. Aufgrund der Volkszählung 2021 wurde außerdem der Bundesrat von 61 auf 60 Mitglieder verkleinert. Dies betrifft sowohl die von Österreich in das Europäische Parlament zu entsendenden Abgeordneten als auch die Mitglieder des Bundesrates.

  • So hat die ÖVP aufgrund der Steiermärkischen Landtagswahl (24.11.2019) ein Mitglied, aufgrund der Wiener Landtagswahl (11.10.2020) zwei Mitglieder, aufgrund der oberösterreichischen Landtagswahl (26.09.2021) sowie aufgrund der Landtagswahl in Kärnten (05.03.2023) je ein weiteres Mitglied im Bundesrat gewonnen. Bei der Landtagswahl in Niederösterreich hat sie allerdings 2 Bundesratsmandate verloren. Der Parlamentsklub der ÖVP besteht somit aktuell aus 103 Mitgliedern.

 

  • Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion hat aufgrund der Landtagswahlen in der Steiermark, in Wien und in Kärnten je ein Bundesratsmandat verloren und verfügt somit über 63 Mitglieder.

 

  • Der Freiheitliche Parlamentsklub hat durch die Landtagswahlen in der Steiermark, in Wien und in Oberösterreich insgesamt fünf Bundesratssitze verloren (einen in der Steiermark, drei in Wien und einen in Oberösterreich). In Niederösterreich haben sie einen Bundesratssitz dazugewonnen. Aufgrund der Volkszählung 2021 verlieren sie ein weiteres Bundesratsmandat in Wien per … Juni 2023. Er stellt somit 43 Mandatare.

 

  • Der Grüne Parlamentsklub hat aufgrund der Erhöhung der Mandatszahl für das Europäische Parlament ein MdEP dazugewonnen und aufgrund der Landtagswahlen in der Steiermark, in Wien und in Niederösterreich je ein Bundesratsmandat zusätzlich erhalten. Somit besteht er aus 35 Mitgliedern.

 

  • Der Klub von NEOS hat aufgrund der Landtagswahl in Wien einen Bundesratssitz erhalten. Somit erhöht sich die Mitgliederzahl auf insgesamt 17.

 

Die Größe und Zusammensetzung der einzelnen Parlamentarischen Klubs per Mai 2023 sind der nachstehenden Tabelle bzw. Grafik zu entnehmen:

 

Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei (ÖVP): 103
(71 NR, 25 BR, 7 MdEP)

Sozialdemokratische Parlamentsfraktion (SPÖ): 63
(40 NR, 18 BR, 5 MdEP)

Freiheitlicher Parlamentsklub (FPÖ): 43
(30 NR, 10 BR, 3 MdEP)

Grüner Parlamentsklub: 35
(26 NR, 6 BR, 3 MdEP)

Klub von NEOS: 17
(15 NR, 1 BR, 1 MdEP)

Entwicklung der Klubstärke ab Februar 2020

Darüber hinaus gehört eine Abgeordnete zum Nationalrat (Wahlpartei FPÖ) keinem parlamentarischen Klub an.

Den Parlamentsklubs nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 in der geltenden Fassung gehören per Juni 2023 insgesamt 261 Mandatare an. Es sind dies neben 182 Abgeordnete zum Nationalrat 60 Bundesräte und 19 Mitglieder des Europäischen Parlaments. Eine Mandatarin ist weder Mitglied eines parlamentarischen Klubs noch einer Fraktion.