Staatsoberhäupter in den EU-Mitgliedstaaten – Langfassung

In den 27 EU-Mitgliedstaaten variieren die Rolle, die Befugnisse, die Wahl und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Staatsoberhäupter erheblich.

In den meisten Fällen verfügt das Staatsoberhaupt über symbolische Befugnisse, vertritt das Land im Ausland und soll als Integrationsfigur wirken. In Republiken können sie entweder direkt vom Volk gewählt werden, was ihnen eine zusätzliche demokratische Legitimität verleiht, oder vom Parlament bzw. einer ad hoc einberufenen Wahlkörperschaft. Sie verfügen über politische oder juristische Erfahrung und waren entweder als führende Mitglieder in einer politischen Partei oder in einer Regierung tätig.

Die Mehrheit der Staatsoberhäupter (einschließlich der Monarchen) koordinieren in unterschiedlichem Maße die Gespräche zur Bildung einer neuen Regierung nach Parlamentswahlen (mit Ausnahme Schwedens, wo der Parlamentspräsident diese Aufgabe übernimmt). Da das traditionelle Parteiensystem in vielen Ländern im Wandel begriffen ist und neue Parteien entstehen, die eine Vertretung im Parlament anstreben, könnte diese Aufgabe zunehmend komplexer werden. Die Staatsoberhäupter haben in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu spielen, wenn es darum geht, Stabilität zu gewährleisten und einen nationalen Konsens zu fördern.

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