Staatsoberhäupter in den EU-Mitgliedstaaten – Eine Kurzfassung

Die 27 Mitgliedstaaten der EU bestehen aus 21 Republiken, fünf konstitutionellen Monarchien und einem Großherzogtum.

Obwohl viele Gesetze zwischen den EU-Staaten harmonisiert sind, variieren die Befugnisse, die Ernennung und die verfassungsrechtlichen Bestimmungen für Staatsoberhäupter erheblich.

Historische Faktoren haben diese unterschiedlichen Regelungen beeinflusst. In einigen Ländern wie Deutschland, wo die Erfahrungen mit der politisch instabilen Weimarer Republik eine Rolle spielten, sind die Befugnisse des Präsidenten stärker eingeschränkt. In anderen Ländern, die früher in Konflikte mit mächtigen Nachbarn verwickelt waren, wie beispielsweise Lettland, sind Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft von der Teilnahme an der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen. Während der Geburtsort in einigen Ländern eine Voraussetzung für die Kandidatur ist, spielt er in anderen keine Rolle. Außerdem kann es andere Bedingungen geben, wie etwa einen langfristigen Wohnsitz.

Im Folgenden werden einige dieser Bedingungen beleuchtet, darunter die Frage, wer für das Amt kandidieren kann, die Stellvertreter sowie die Geschlechterzusammensetzung. Abschließend werfen wir einen Blick auf bevorstehende Wahlen.

 

I. Modelle und Befugnisse

In der EU dominiert meist das parlamentarische System. Der Präsident besitzt selten starke Exekutivmacht.

Während die Könige weitgehend eine repräsentative Rolle spielen, stellt der französische Präsident einen mächtigen Faktor im politischen Geschehen dar. Der Präsident ist nicht nur Oberbefehlshaber der französischen (Atom-)Streitkraft, er ernennt auch den Premierminister und bestimmt die Besetzung der wichtigsten Staatsämter, leitet die Sitzungen des Ministerrates und verkündet Gesetze. Der französische Präsident ist mächtig, aber vieles hängt davon ab, ob er eine parlamentarische Mehrheit sichern kann.

Österreich gehört eher zu einem Hybrid Modell mit parlamentarischen und präsidentiellen Komponenten.

Der stärkste Präsident ist der zypriotische, der schwächste der maltesische.

 

II. Wahlmodus, Mindestalter, Amtsdauer

a. Wahlmodus

Der Wahlvorgang ist in den 21 Republiken, die einen Präsidenten als Staatsoberhaupt haben, unterschiedlich.  In zwei Drittel von Ihnen, (14) darunter Österreich werden die Präsidenten vom Volk direkt gewählt. Die Bestellung der übrigen sieben erfolgt auf indirektem Wege durch das Parlament.

In fünf Ländern sind es Könige (Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Spanien und Schweden). In Luxemburg steht ein Großherzog an der Spitze.

Die meisten Verfassungen ermöglichen die Wiederwahl des Präsidenten für eine weitere unmittelbar darauffolgende Funktionsperiode.

b. Mindestalter

Österreich rangiert u.a. mit Finnland, Polen, Irland und Ungarn mit einem passiven Wahlalter von 35 Jahren, welches ein potenzielles Staatsoberhaupt vor der Wahl erreicht haben muss. Italien verlangt hingegen eine langjährige Lebenserfahrung und setzt die Grenze bei einem Mindestalter von 50 Jahren an. In vielen Staaten wie z.B. Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, und Tschechien, liegt die Bestimmung bei 40 Jahren. Drei Länder, Frankreich, Kroatien und Slowenien haben als niedrigstes Mindestalter 18 Jahre. Frankreich verlangte früher von Präsidentschaftskandidaten, mindestens 23 Lebensjahre erreicht zu haben. Dies wurde 2011 auf 18 Jahre gesenkt, um das Kandidatenalter an das allgemeine Wahl- und Volljährigkeitsalter anzupassen.

Der amtierende polnische Präsident Karol Nawrocki ist gegenwärtig der Jüngste Staatschef (43) in den republikanischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wohingegen der italienische Präsident Sergio Mattarella mit seinen 84 Jahren der Älteste ist.

Das durchschnittliche Alter der Staatsoberhäupter in den republikanischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beträgt 62,5 Jahre.

Unabhängig vom Alter greifen Staatsoberhäupter zunehmend auf soziale Medien zurück, um mit der Bevölkerung zu kommunizieren. Österreichs Van der Bellen nutzt TikTok (@vanderbellen), um über seine offiziellen Termine zu berichten und demokratische Werte zu fördern. Mit fast zehn Millionen Followern über alle Social-Media-Plattformen hinweg hat sich Frankreichs Emmanuel Macron den Titel „Social-Media-König" gesichert.

Das durchschnittliche Alter der regierenden Monarchen, die in EU‑Mitgliedstaaten das Amt des Staatsoberhaupts innehaben, liegt mit 61 Jahren geringfügig niedriger. Unter den Royals ist der Jüngste der Großherzog von Luxemburg (44 Jahre), der Älteste der König von Schweden (80 Jahre).

c. Amtsdauer

Präsidenten werden für vier Jahre (Lettland), für fünf Jahre (Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern), für sechs Jahre (Finnland, Österreich) oder, in den längsten Fällen, für sieben Jahre wie in Italien und Irland gewählt.

 

III. Sonstige Kriterien

Ferner variieren die Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltserfordernisse in den einzelnen EU-Staaten.

In Bulgarien müssen Kandidaten für das Präsidentenamt im Inland geboren sein und in den letzten fünf Jahren in Bulgarien gewohnt haben.

Auch in Finnland müssen Kandidaten für das Präsidentenamt in Finnland selbst geboren sein.

Um sich in Litauen der Präsidentenwahl stellen zu können, müssen die Kandidaten litauischer Abstammung sein und zumindest in den letzten drei vorhergehenden Jahren in Litauen gewohnt haben.

 

IV. Geschlecht

Nur vier der 27 Staatsoberhäupter (15 Prozent) sind Frauen; Alle Monarchen sind männlich. Von den vier weiblichen Staatsoberhäuptern wurden zwei direkt vom Volk gewählt (Irland und Slowenien), während die andere aus Malta stammt (indirekte Wahl). Ilijana Jotova, die Anfang 2026 zur Präsidentin Bulgariens gewählt wurde, ist die erste Frau in diesem Amt. Sie übernahm das Amt, als der Präsident zurücktrat, und wurde daher nicht direkt gewählt.

Obwohl es in Österreich Kandidatinnen für die Bundespräsidentschaft gegeben hat, war keine von ihnen erfolgreich. Doch Österreich steht damit nicht allein. Seit 1945 hatten einige der größten und ältesten EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Deutschland und Italien ausschließlich männliche Präsidenten als Staatsoberhäupter. In Polen, Portugal, der Tschechischen Republik, Rumänien und Zypern wurden ebenfalls nur Männer als Staatsoberhäupter ihres Landes gewählt.

Als einzige der Monarchien in der EU hält Spanien bis heute an der männlichen Erbfolge fest, die Söhnen beim Thronantritt Vorrang vor Töchtern einräumt.

In Belgien hat es bislang keine regierende Königin als Staatsoberhaupt gegeben. Es hat in Schweden seit 300 Jahren keine regierende Königin gegeben. Die letzte Großherzogin Luxemburgs amtierte vor über 60 Jahren.

 

V. Stellvertreter

Die meisten Länder sehen mit Ausnahme von Bulgarien keine explizite Regelung für einen stellvertretenden Präsidenten vor. Österreich verfügt zusammen mit Irland, der Slowakei und der Tschechischen Republik über eine kollektive bzw. geteilte Vertretung.

 

VI. Vorschau

In diesem Jahr finden reguläre Präsidentschaftswahlen in Bulgarien und Estland statt. Im nächsten Jahr gibt es Wahlen in zwei großen EU- Ländern, in Deutschland und in Frankreich.

 

Zusammenfassung

In den 27 EU-Mitgliedstaaten variieren die Rolle, die Befugnisse, die Wahl und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für Staatsoberhäupter erheblich. Die Modelle reichen von Monarchien bis hin zu parlamentarischen Regierungsformen, von denen einige früher Monarchien waren. Die vorherrschende Form ist jedoch die parlamentarische Republik.

In den meisten Fällen verfügt das Staatsoberhaupt über symbolische Befugnisse, vertritt das Land im Ausland und soll als Integrationsfigur wirken. In Republiken können sie entweder direkt vom Volk gewählt werden, was ihnen eine zusätzliche demokratische Legitimität verleiht, oder vom Parlament bzw. einer ad hoc einberufenen Wahlkörperschaft. In der Regel müssen Staatsoberhäupter Staatsbürger des jeweiligen Landes sein, müssen jedoch nicht zwingend dort geboren sein. Das Mindestalter liegt im Durchschnitt zwischen 35 und 40 Jahren, die typische Amtszeit beträgt fünf Jahre, und eine Wiederwahl für eine weitere Amtszeit ist möglich. Sie verfügen über politische oder juristische Erfahrung, und waren entweder als führende Mitglieder in einer politischen Partei oder in einer Regierung tätig.

Die Mehrheit der Staatsoberhäupter (einschließlich der Monarchen) koordinieren in unterschiedlichem Maße die Gespräche zur Bildung einer neuen Regierung nach Parlamentswahlen (mit Ausnahme Schwedens). Da das traditionelle Parteiensystem in vielen Ländern im Wandel begriffen ist und neue Parteien entstehen, die eine Vertretung im Parlament anstreben, könnte diese Aufgabe zunehmend komplexer werden. Die Staatsoberhäupter haben in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu spielen, wenn es darum geht, Stabilität zu gewährleisten und einen nationalen Konsens zu fördern.

Eine ausführliche Langfassung folgt.