Regierungskonstellationen in Österreich (seit 1945)

I. Grundsätzliches

Österreich ist – wie die meisten westlich orientierten Staaten – eine parlamentarische Demokratie. In einer solchen werden Sachentscheidungen im Gegensatz zur direk­ten Demokratie in erster Linie nicht unmittelbar durch das Volk selbst getroffen, son­dern durch gewählte Volksvertreter. Diese entscheiden eigenverantwortlich und kön­nen wieder abgewählt werden.

Darüber hinaus enthält die Bundeverfassung zusätzlich zur Wahl auch einige weitere direkt-demokratische Elemente, nämlich Volksbegehren, Volksbefragungen, Volksab­stimmungen, Bürgerinitiativen und Petitionen.

Die Wahlen zum Nationalrat, der ersten Kammer des Parlaments, finden in der Regel alle fünf Jahre statt. Dazu treten politische Parteien an. Diese sind dauernd organi­sierte Verbindungen, die durch gemeinsame Tätigkeit die Staatswillensbildung we­sentlich beeinflussen.

An der Spitze der Republik Österreich steht der Bundespräsident, der vom Volk di­rekt für sechs Jahre gewählt wird. Dieser beauftragt in der Regel den Vorsitzenden der je­weils stärksten Partei mit der Regierungsbildung. Der potenzielle Bundeskanzler sucht sich dann sein Ministerteam aus. Dieses wird vom Bundespräsidenten ange­lobt.

Da in Österreich die Bundesregierung bzw. einzelne Regierungsmitglieder inklusive Bundeskanzler vom Nationalrat mit einfacher Mehrheit abgewählt werden können, ist es wichtig, dass die Regierungsparteien im Parlament über eine entsprechende Mehrheit verfügen. Par­teien, die bei Nationalratswahlen 4% der Wählerstimmen überschreiten, sind in der Regel auch im Nationalrat vertreten und bilden dort parla­mentarische Klubs.

Die Par­teien sind das Rückgrat der Demokratie und werden daher auch von der Öf­fentlich­keit gefördert. Derzeit erhalten die politischen Parteien daraus ca. € 65 Mio. Darüber hinaus verfügen sie über Spenden und Mitgliedsbeiträge.

 

II. Die politische Landschaft seit 1945

Die Zweite Republik wurde 1945 von den beiden damals staatstragenden Parteien ÖVP (Christdemokraten) und SPÖ (Sozialdemokraten) gegründet. Diese Parteien waren es auch, die dann 21 Jahre hindurch eine sogenannte „Große Koalition“ bilde­ten.

Danach gab es neben Großen Koalitionen auch andere Regierungsformen, nämlich Alleinregierungen, Koalitionen von SPÖ und FPÖ bzw. ÖVP und FPÖ sowie von ÖVP und Grünen und kurzfristig sogar eine Minderheitsregierung sowie eine Beamtenregierung.

 

III. Phasen der österreichischen Politik im Detail

Die einzelnen Phasen der österreichischen Politik seit 1945 sehen wie folgt aus:

 

A. Die Zeit der Besatzung (1945 bis 1955)

In dieser Zeit war das österreichische Parlament nur eingeschränkt handlungsfähig, da weite Bereiche vom sogenannten „Alliierten Rat“ der damaligen vier Besatzungs­mächte kontrolliert wurden.

Damals begann die klassische „Große Koalition“, in der bis 1947 auch die Kommu­nisten vertreten waren. Der Bundeskanzler wurde von der Österreichischen Volks­partei gestellt.

 

B. Zweite Phase der „Großen Koalition“ (1955 bis 1966)

Nach Wiederherstellung der uneingeschränkten Souveränität Österreichs durch den Abschluss des Staatsvertrages im Jahr 1955 wurde die „Große Koalition“ zwi­schen ÖVP und SPÖ unter Führung der ÖVP fortgesetzt. Im Parlament war daneben nur eine kleine Oppositionspartei vertreten, wodurch die parlamentarische Tätigkeit von den Regierungsparteien beherrscht wurde. Erste formale Verbesserungen hin­sichtlich der Kontroll- und Minderheitsrechte gab es erst im Jahre 1961.

 

C. Die Periode der Alleinregierungen (1966 bis 1983)

Hier kann man drei völlig verschiedene Phasen unterscheiden:

  1. Die ÖVP-Alleinregierung von 1966 bis 1970,

In dieser Zeit stand zum ersten Mal einer Regierung, deren Parlamentsfraktion nur knapp mehr als die Hälfte der Nationalratssitze verfügte, eine starke Oppo­sition gegenüber, die die damals allerdings noch relativ bescheidenen Kontroll­rechte voll ausschöpfte.

  1. SPÖ-Minderheitsregierung (1970 bis 1971)

Diese konnte eineinhalb Jahre nur dadurch bestehen, dass sie eine Vereinba­rung mit einer Oppositionspartei, der damals kleinen FPÖ, geschlossen hatte. Letztere unterstützte die SPÖ und verband dies mit einer Reihe von Forderun­gen zu ihren Gunsten. Das Hauptanliegen war eine Änderung des Wahlrechts.

  1. SPÖ-Alleinregierung (1971 bis 1983)

Diese Regierungsform, die drei Gesetzgebungsperioden überstand, verfügte im Parlament ebenfalls nur über eine knappe Mehrheit, konnte aber ihre Ziele ohne wesentliche Kompromisse erreichen.

Die Opposition erwirkte allerdings im Jahr 1975 durch die Änderung der parla­mentarischen Geschäftsordnung eine wesentliche Stärkung der Kontroll- und Minderheitsrechte.

 

D. Die Periode der „Kleinen Koalition“ von SPÖ und FPÖ (1983 bis 1986)

Die Phase dieser „Kleinen Koalition“ dauerte aufgrund eines personellen Umsturzes in der FPÖ nur drei Jahre. Darüber hinaus bestanden bei der Gesetzgebung insofern Schwierigkeiten, als die damalige oppositionelle ÖVP zeitweise die Mehrheit im Bun­desrat, der zweiten Kammer, hatte und dadurch Gesetzesbeschlüsse wesentlich ver­zögern konnte.

 

E. Die dritte Phase der „Großen Koalition“ (1987 bis 2000)

In dieser Zeit bildeten SPÖ und ÖVP wieder eine gemeinsame Koalitionsregie­rung, wobei die SPÖ die stärkere Kraft war und dadurch auch den Bundeskanzler stellte.

Beide Regierungsparteien zusammen verfügten lange Zeit über eine große Mehrheit (zunächst 157 der 183 Mandatare). Dies führte dazu, dass die parlamentarischen Kontroll- und Minderheitsrechte zugunsten der kleinen Parteien wesentlich ausge­baut werden mussten.

1986 zogen ferner die Grünen als vierte Fraktion in den Nationalrat ein.

1993 spaltete sich das sogenannte „Liberale Forum“ von der FPÖ ab und bildete erstmals einen fünften Parlamentsklub.

Außerdem ist Österreich im Jahre 1995 der Europäischen Union beigetreten, wodurch eine wesentliche Umstellung der Regierungs- und Parlamentsarbeit notwen­dig war.

Im Laufe der Zeit wurde insbesondere die oppositionelle FPÖ vom Wähler erheblich gestärkt. Letzteres führte schließlich dazu, dass es im Jahr 1999 bei der Wahl drei fast gleich starke Parteien gab, nämlich SPÖ, ÖVP und FPÖ.

Es war somit nur mehr eine Frage der Zeit, wann es zu einem Ende der sogenannten „Großen Koalition“ kommen sollte.

 

F. „Kleine Koalition“ von ÖVP und FPÖ (2000 bis 2006)

Nach monatelangen sogenannten „Sondierungsgesprächen“ zwischen den relevan­ten parlamentarischen Gruppen (SPÖ, ÖVP und FPÖ) kam es schließlich zur Bildung einer sogenannten „Kleinen Koalitionzwischen ÖVP und FPÖ. Obwohl die FPÖ bei der Nationalratswahl 415 Stimmen mehr als die ÖVP erhielt, stellte die ÖVP den Bundeskanzler.

  1. Dieser Regierungsvariante haben die damals 14 anderen EU-Staaten insbeson­dere aufgrund der Regierungsbeteiligung der „rechtspopulistischen“ FPÖ Sanktionen auferlegt, die erst langsam abgebaut werden konnten. Auch in Öster­reich gab es – insbesondere von oppositionellen Kräften und Bürgerinitiativen – heftige Demonstrationen gegen diese Regierungsform, die sich erst langsam leg­ten. Diese Koalition dauerte knapp drei Jahre.

 

  1. Als im Jahre 2002 die FPÖ aufgrund interner Streitigkeiten zerfiel, kam es zu ei­ner Neuwahl, bei der die ÖVP (79 Mandate) zu Lasten der FPÖ (18 Mandate) hohe Stimmengewinne erzielte. Die bisherige „Kleine Koalition“ wurde aber mit entsprechenden Kompetenzverschiebungen in Regierung und Parlament bis An­fang 2007 fortgesetzt.

 

G. Vierte Phase der „Großen Koalition“ zwischen SPÖ und ÖVP (2007 bis 2017)

Die Nationalratswahl im Jahr 2006 führte zu einer Änderung der bestehenden Mehr­heitsverhältnisse. Während die regierende Partei ÖVP nur 66 Mandate dabei erhielt, fielen 68 auf die vorherige oppositionelle SPÖ.

  1. Nach langen Koalitionsverhandlungen wurde schließlich Anfang Jänner 2007 wieder eine „Große Koalition“ zwischen SPÖ und ÖVP gebildet, an deren Spitze ein SPÖ-Kanzler stand. Diese Koalition verfügte mit 134 Abgeordneten zum Natio­nalrat sogar über eine Zweidrittelmehrheit, sodass sie auch Verfas­sungsge­setze jederzeit alleine beschließen konnte.

Die Gesetzgebungsperiode dauerte jedoch aufgrund von Meinungsverschie­denheiten zwischen SPÖ und ÖVP insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis Österreichs zur EU nur zwei Jahre (also bis 2008).

  1. Nach der vorgezogenen Nationalratswahl Ende 2008 kam es dennoch neuerlich zur Bildung einer Koalition von SPÖ und ÖVP. Beide Parteien waren aller­dings vom Wähler wesentlich geschwächt worden und verfügten nur noch über 108 Abgeordnete zum Nationalrat, sodass sie für die Verabschiedung von Ver­fassungsgesetzen der Unterstützung zumindest durch eine Oppositionspartei bedurfte.

Diese Gesetzgebungsperiode, die aufgrund einer Gesetzesänderung erstmals fünf Jahre dauerte, wurde zeitlich voll ausgeschöpft. Vorher betrug eine solche maximal vier Jahre, wobei es häufig zu einer vorzeitigen Auflösung des Natio­nalrates kam.

  1. Nach der darauffolgenden Nationalratswahl im Jahr 2013, bei der SPÖ und ÖVP neuerlich geschwächt wurden, aber nach wie vor über eine ausreichende Mehrheit im Nationalrat (99 von 183) verfügten, wurde diese Regierungsform („Große Koalition“) fortgesetzt.

In dieser Gesetzgebungsperiode gehörten dem Nationalrat erstmals sechs durch Wahl legitimierte Parlamentsklubs an, wodurch die Parlamentsarbeit we­sentlich beeinträchtigt wurde. Im Parlament wird nämlich immer wieder ver­sucht, einen Konsens aller Klubs bei organisatorischen Fragen zu finden.

Außerdem kam es in dieser Zeit auch zu einem kräftigen Ausbau der parlamen­tarischen Kontrollrechte, insbesondere durch die Einführung eines Minderheits­rechtes bei der Einsetzung von und beim Verfahren in Untersuchungsausschüs­sen. Dieses gerichtsähnliche Instrument wurde von der Opposition massiv aus­genützt (2 Untersuchungsausschüsse) und dominierte das Parlamentsgesche­hen in der öffentlichen Wahrnehmung.

In dieser Zeit kam es sowohl bei der SPÖ als auch bei der ÖVP zu einem Wechsel der Parteivorsitzenden und zu unüberbrückbaren ideologischen und personellen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regierungsparteien, so­dass schließlich diese Gesetzgebungsperiode durch Parlamentsbeschluss ein­stimmig verkürzt wurde.

 

H. Zweite Periode einer Koalition von ÖVP und FPÖ (ab 18.12.2017)

Die durch die vorzeitige Beendigung der XXV. Gesetzgebungsperiode erforderlich gewordene Nationalratswahl fand am 15. Oktober 2017 statt und führte zu großen Verschiebungen in der österreichischen Parteienlandschaft:

  • Die Volkspartei (ÖVP) erreichte dabei eine relative Mehrheit von 62 Mandaten.
  • Fast gleich stark folgten am zweiten und dritten Platz die SPÖ mit 52 Mandaten und die FPÖ mit 51 Mandaten.
  • Die NEOS blieben mit nunmehr 10 Mandaten fast unverändert.
  • Die Liste Pilz – eine Abspaltung der Grünen - zog erstmals und auch letztmals mit 8 Mandaten in den Nationalrat ein.
  • Demgegenüber konnten die Grünen die 4% - Hürde für den Einzug in den Nationalrat nicht überspringen und fielen somit aus der ersten Kammer des Parlaments heraus.

Dadurch sowie infolge der Auflösung des Klubs „Team Stronach“, die allerdings be­reits in der XXV. GP erfolgt ist, verringerte sich die Zahl der Parlamentsklubs wieder auf fünf.

Zunächst betraute der Bundespräsident traditionell den Obmann der stärksten Partei mit der Bildung einer Bundesregierung. Dies war im konkreten Fall der Obmann der Volkspartei (ÖVP), nämlich Sebastian Kurz.

Nach knapp zweimonatigen Regierungsverhandlungen wurde am 18. Dezem­ber 2017 eine neue Bundesregierung bestehend aus Volkspartei (ÖVP) und FPÖ un­ter Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache vom Bundespräsidenten angelobt. Diese wurde am 20. Dezember 2017 der Verfassung entsprechend dem Nationalrat vorgestellt.

Dieser neuen Regierung gehörten 14 Regierungsmitglieder (Minister inklusive Bun­deskanzler) und 2 Staatssekretäre an. Im Nationalrat wurde sie von 113 Mandataren unterstützt und war somit stärker als die beiden Koalitionen davor. Auch sie verfügte jedoch nicht über eine Zweidrittelmehrheit und benötigte somit für Verfassungsge­setze die Unterstützung zumindest der SPÖ oder den NEOS.

Diese Koalition dauerte bis zum 28. Mai 2019. Aufgrund eines politischen Skandals trat der Vizekanzler und Parteiobmann der FPÖ (Strache) von seiner Regierungs­funktion zurück. Ihm folgten auch die übrigen, von der FPÖ gestellten, Regierungs­mitglieder.

Somit hatte die Regierung keine Mehrheit im Parlament mehr und wurde am 27. Mai 2019 durch einen Misstrauensantrag im Nationalrat gestürzt.

 

I. Beamtenregierung

Nach der Abwahl der Regierung Kurz und einem einwöchigen Interregnum betraute der Bundespräsident ein Beamtenkabinett mit der Fortführung der Regierungsge­schäfte. Als Bundeskanzlerin wurde die damalige Präsidentin des Verfassungsge­richtshofes Brigitte Bierlein ernannt, die weitere Experten als Minister auswählte.

Diese Regierung hatte keine Mehrheit im Parlament, sodass sie sich im Wesentli­chen auf Verwaltungsaufgaben beschränkte. Die Gesetzesinitiativen wurden vom Parlament ergriffen und mit unterschiedlichen Mehrheiten abgestimmt. Diese Regie­rung blieb bis zum 7. Jänner 2020 im Amt und wurde danach wieder von einer durch Wahl legi­timierten Regierung abgelöst.

 

J. Koalition ÖVP und Grüne

Am 29. September 2019 fand die Nationalratswahl statt.

Dabei erreichte die ÖVP 71, die SPÖ 40, die FPÖ 31, die Grünen 26 und die NEOS 15 Mandate.

Bisher standen an der Spitze dieser Regierung drei verschiedene Bundeskanzler:

  1. Bundeskanzler Sebastian Kurz

Wie üblich beauftrage der Bundespräsident den Obmann der stärksten Fraktion (Kurz) mit der Bildung der neuen Bundesregierung. Nach längeren Verhandlungen mit den Grünen wurde eine Regierung bestehend aus ÖVP und Grünen gebildet.

Diese hatte zunächst das Problem, dass die damalige Opposition in der zweiten Kammer (Bundes­rat) über eine Mehrheit verfügte und dadurch das Gesetzgebungs­verfahren verzö­gern bzw. verhindern konnte. Dies änderte sich erst mit der Land­tagswahl in Oberös­terreich am 26. September 2021, nach der die Regierungspar­teien auch im Bundes­rat über eine Mehrheit verfügten.

Die ÖVP stellte 11 Regierungsmitglieder und 1 Staatssekretär. Die Grünen stellten 5 Regierungsmitglieder und 1 Staatssekretärin.

Aufgrund von politischen Turbulenzen (die sogenannte „Chat-Affäre“) und auf Drän­gen des Koalitionspartners (Grüne) trat Bundeskanzler Kurz am 11. Oktober 2021 von der Funktion des Bundeskanzlers zurück und übernahm vorübergehend die Füh­rung des ÖVP-Klubs.

  1. Bundeskanzler Alexander Schallenberg

 Zunächst wurde aufgrund der unter 1. genannten Turbulenzen lediglich der Bundes­kanzler Kurz durch den bisherigen Außenminister Schallenberg ausgetauscht. An dessen Stelle wiederum wurde ein neuer Außenminister bestellt.

Diese Bundesregierung blieb bis 6. Dezember 2021 im Amt.

  1. Bundeskanzler Karl Nehammer

Am 6. Dezember 2021 wurde schließlich Schallenberg durch den damaligen Innen­minister Nehammer als Bundeskanzler ersetzt. Ersterer kehrte wieder ins Außenmi­nisterium zurück. Gleichzeitig wurden ein neuer Innenminister, ein neuer Finanzmi­nister sowie eine neue Staatssekretärin bestellt.

Im Mai 2022 kam es ferner zu einer größeren Regierungsumbildung. Dabei erfolgte eine Reduktion der Anzahl der Ressorts bzw. Regierungsmitglieder bei gleichzeitiger Erhöhung der Anzahl der Staatssekretäre. Änderungen gab es insbesondere im Wirt­schafts- und Sozialbereich, im Landwirtschaftsressort und im Finanzministerium.

  1. Sonstiges

Auch die Grünen haben in dieser Periode Regierungsmitglieder und Staatssekretäre ausgetauscht.

 

IV. Schlussbemerkungen

Die aktuelle Bundesregierung besteht aus 14 (statt 15) Regierungsmitgliedern und aus 4 (statt 2) Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären.

Nach der Gesetzeslage dauert die Legislaturperiode des Nationalrates bis zum Herbst 2024. Allerdings könnte sich der Nationalrat durch Gesetzesbeschluss mit Mehrheit auch vorzeitig auflösen.

Wenn auch in der Öffentlichkeit des Öfteren darüber spekuliert wird, gibt es derzeit seitens der Regierungsparteien keine konkreten Anzeichen dafür.

Nach aktuellen Umfragen ist jedenfalls davon auszugehen, dass es nach der Wahl wieder zu größeren Änderungen bei der Zusammensetzung von Regierung und Parlament kommen wird.