Für volle Transparenz aber gegen Kriminalisierung von Parteispenden

Die Tätigkeit der politischen Parteien wird sowohl durch öffentliche Mittel als auch durch private Spenden finanziert. Eine Vollfinanzierung durch die öffentliche Hand wäre insbesondere im Hinblick auf die Betätigungsfreiheit der politischen Parteien verfassungswidrig. Dies bestätigt auch der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis.