Frauenbonus im Parlament
Seit 1. November 2019 spielt der Frauenanteil bei den Nationalratsabgeordneten und Bundesräten auch für die Klubfinanzierung eine Rolle.
„Frauenbonus“ in den Parlamentarischen Klubs
Die Parlamentarischen Klubs nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 bestehen aus Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesräten und den derselben Partei angehörenden in Österreich gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments.
Seit 1. November 2019 spielt der Frauenanteil bei den Nationalratsabgeordneten und Bundesräten auch für die Klubfinanzierung eine Rolle, und zwar:
- In § 4a Abs. 1 des Klubfinanzierungsgesetzes 1985 wird festgehalten, dass sich die Summe der Fördermittel eines Klubs für Abgeordnete zum Nationalrat um 3 % erhöht, wenn der Anteil der Frauen an den Mitgliedern des Nationalrates, die demselben Klub angehören, über 40 % liegt.
- Gemäß § 4a Abs. 2 des Klubfinanzierungsgesetzes 1985 erhöht sich auch die Summe der Förderungsmittel eines Klubs für Bundesräte um 3 %, wenn der Anteil der Frauen an den Mitgliedern des Bundesrates, die derselben Bundesratsfraktion angehören, über 40 % liegt.
Anfang November 2025 sind von den 183 Abgeordneten zum Nationalrat 65 (35,5%) Frauen. Von den 60 Mitgliedern im Bundesrat sind 24 Frauen (40%).
Keine zusätzliche finanzielle Begünstigung hierfür gibt es bei den in Österreich gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments.
Wie sieht nun der Frauenanteil im Nationalrat bzw. im Bundesrat aus und inwieweit führen die oben erwähnten Bestimmungen aktuell zu einer zusätzlichen Förderung der Klubs?
1. Freiheitlicher Parlamentsklub
Die FPÖ hat 73 Mitglieder in den zwei Kammern des Parlaments.
Von ihren 57 Abgeordneten zum Nationalrat sind 13 (22,8%) weiblich. Von den 16 FPÖ-Bundesräten sind vier weiblich (25,0%).
Da der Frauenanteil sowohl im Nationalrat und Bundesrat unter 40 % liegt, erhält der Klub aktuell keine zusätzliche Förderung nach § 4a Abs. 1 und Abs 2 Klubfinanzierungsgesetz 1985.
2. Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
Die ÖVP hat ebenfalls 73 Mitglieder in den zwei Kammern des Parlaments.
Von den 51 Abgeordneten zum Nationalrat der ÖVP sind 18 weiblich (35,3%). Da ihr Anteil jedoch unter 40 % liegt, erhält der Klub aktuell keine zusätzliche Förderung nach § 4a Abs. 1 Klubfinanzierungsgesetz 1985.
Anders ist die Situation bei den Bundesräten. Von den 22 ÖVP-Bundesräten sind 10 weiblich (45,5 %). Somit kann der Parlamentsklub der ÖVP die zusätzliche Bundesratsförderung gemäß § 4a Abs. 2 Klubfinanzierungsgesetz 1985, die jedoch wesentlich niedriger ist als die zusätzliche Nationalratsförderung, in Anspruch nehmen.
3. Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament (Sozialdemokratische Parlamentsfraktion)
Die SPÖ hat 59 Mitglieder in den zwei Kammern des Parlaments (im Nationalrat 41 und im Bundesrat 18).
Von den 41 Abgeordneten zum Nationalrat sind 17 (41,5 %) weiblich. Somit übersteigt der Frauenanteil die o.a. 40 %, wodurch der SPÖ-Klub eine Förderung gemäß § 4a Abs. 1 Klubfinanzierungsgesetz 1985 erhält.
Anders ist die Situation bei den Bundesräten. Von den 18 SPÖ-Bundesräten sind sechs weiblich; das ist ein Prozentsatz von 33,3 %. Daher hat der Parlamentsklub der SPÖ auf die Bundesratsförderung gemäß § 4a Abs. 2 Klubfinanzierungsgesetz 1985 keinen Anspruch.
4. Parlamentsklub NEOS
Von den 18 Mitgliedern im Nationalrat sind acht Frauen (44,4%).
Dadurch ist der oben angeführte Prozentsatz (40 %) erheblich überschritten worden, sodass die NEOS eine zusätzliche Frauenförderung gemäß § 4a Abs. 1 Klubfinanzierungsgesetz 1985 bei den Nationalratsabgeordneten erhalten.
Nachdem die NEOS rechtlich keine Bundesratsfraktion bilden können, haben sie keinen Anspruch auf eine zusätzliche finanzielle Zuwendung nach § 4a Abs. 2 Klubfinanzierungsgesetz 1985.
5. Der Grüne Klub im Parlament
Im Nationalrat haben die Grünen 16 Abgeordnete, davon sind neun weiblich (56,3%). Somit übersteigt der Frauenanteil die o.a. 40 % bei den Abgeordneten zum Nationalrat bei weitem, wodurch der Grüne Parlamentsklub eine zusätzliche Förderung gemäß § 4a Abs. 1 Klubfinanzierungsgesetz 1985 erhält.
Im Bundesrat haben die Grünen keinen Klubstatus und daher keinen Anspruch auf eine zusätzliche Förderung gemäß 4a Abs 2 Klubfinanzierungsgesetz 1985.
Details über die aktuelle Klubförderung (Transparenzportal)