Entwicklung und Zukunft der Verfahrensordnung

Im Sammelband von Walter Pilgermair (Hrsg.) zum Thema „Parlamentarischer Untersuchungsausschuss / Praxis und Perspektiven“ hat Werner Zögernitz einen Beitrag mit dem Titel „Entwicklung und Zukunft der Verfahrensordnung verfasst.

Dieser gliedert sich in 5 Abschnitte und hat folgende Inhaltsübersicht:

 

I. Der Untersuchungsausschuss als Kontrollinstrument

A. Aufgabe und Zielsetzung eines Untersuchungsausschusses
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen in Österreich

 

II. Untersuchungsausschussrecht in Österreich (Entwicklung)

A. Rechtliche Situation bis zum 31.12.2014
B. Rechtliche Situation ab 01.01.2015
C. Wichtigste aktuelle Verfassungs- und Geschäftsordnungsbestimmungen

1. Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht
2. Untersuchungsausschüsse aufgrund von Mehrheitsbeschlüssen

 

III. Entwicklung der Praxis der Untersuchungsausschüsse

A. Zielvorgabe bei der parlamentarischen Beratung nach der aktuellen Verfahrensordnung (VO-UA)
B. Untersuchungsausschüsse seit 01.01.2015
C. Grundsatzfragen für die Arbeit der Untersuchungsausschüsse

1. Der Untersuchungsausschuss als Instrument der parlamentarischen Opposition
2. Kritikpunkte und Forderungen aufgrund der aktuellen Untersuchungsausschüsse

a) (Faktische) Durchbrechung der Gewaltenteilung zwischen Parlament / Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit
b) (Versuchte) Durchbrechung der Gewaltentrennung zwischen Gesetzgebung und Vollziehung (Verwaltung)
c) Problematische Beweisanforderung an den Rechnungshof
d) Verbot der Verwendung von Beweismitteln, die durch eine strafbare Handlung erlangt wurden
e) Untergrabung der Autorität der Funktionsträger
f) Beachtung der "Würde des Hohen Hauses"
g) (Keine) Kriminalisierung der Politik

 

IV. Zukunft der VO-UA

A. Mögliche Gesetzesänderungen
B. Änderung der Praxis in Untersuchungsausschüssen
C. Gesetzesänderungen und Verbesserung der Praxis im Untersuchungsausschuss

 

V. Schlussbemerkungen

 

Nähere Details können Sie dem oben erwähnten Sammelband auf den Seiten 279 bis 307 entnehmen.