Entwicklung der Stärke der parlamentarischen Klubs in der XXV. GP des NR

XXV. Gesetzgebungsperiode (29. Oktober 2013 bis 08. November 2017)

1. Allgemeines

Gemäß § 7 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates (GOG-NR) haben Abgeordnete zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode (GP) – spätestens jedoch einen Monat nach dem Zusammentritt des Nationalrates – das Recht, sich zu einem
– einzigen – Klub zusammenzuschließen.

Während also eine Klubbildung aus Gründen einer demokratischen Legitimation nur zu Beginn einer GP des Nationalrates möglich sein soll, kann entsprechend dem Grundsatz des freien Mandats ein Abgeordneter jederzeit in einen bestehenden Parlamentsklub eintreten, aus einem solchen ausscheiden oder bei Zustimmung des aufnehmenden Parlamentsklubs in einen anderen Klub übertreten.

Nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 bestehen die parlamentarischen Klubs neben den Abgeordneten zum Nationalrat (NR) auch aus Bundesräten (BR) und in Österreich gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MdEP), die derselben Partei angehören.

Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten, der Bundesrat derzeit aus 61 Mitgliedern. Weiters wurden zu Beginn der XXV. GP – bis Juli 2014 –

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19 Mandatare von Österreich in das Europäische Parlament entsandt. Seither sind es nur noch 18. Zusammengenommen handelt es sich hiebei also um 263 bzw. nunmehr 262 Personen.

2. Situation zu Beginn der XXV. Gesetzgebungsperiode

Zu Beginn der XXV. GP wurden 6 parlamentarische Klubs nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 gebildet.

Von den 183 Abgeordneten zum Nationalrat gehörte zu Beginn der XXV. GP (29. Oktober 2013) eine Mandatarin keinem parlamentarischen Klub an.

Weiters waren damals vier von Österreich entsandte Mitglieder des Europäischen Parlaments (3 von der Liste Hans Peter Martin, 1 vom BZÖ) weder einer BR-Fraktion noch einem parlamentarischen Klub nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 zuzurechnen.

Die Größe und die Zusammensetzung der einzelnen parlamentarischen Klubs zu

Beginn der XXV. GP sind nachstehender Tabelle zu entnehmen:

Sozialdemokratische Parlamentsfraktion (SPÖ): 79 (52 NR, 22 BR, 5 MdEP)

Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei (ÖVP): 78 (47 NR, 25 BR, 6 MdEP)

Freiheitlicher Parlamentsklub (FPÖ): 51
(40 NR, 9 BR, 2 MdEP)

Der Grüne Klub im Parlament (Grüne): 30 (24 NR, 4 BR, 2 MdEP)

Parlamentsklub „Team Stronach für Österreich“ (STRONACH): 11 (10 NR, 1 BR)

Parlamentsklub NEOS / Liberales Forum (nunmehr Klub von NEOS): 9 (9 NR)

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3. Veränderungen im Laufe der XXV. GP

Im Laufe der XXV. GP (29. Oktober 2013 bis 08. November 2017) sind hinsichtlich der Stärke und Zusammensetzung der parlamentarischen Klubs folgende Veränderungen eingetreten:

● Ende November 2013 hat eine sogenannte „wilde“ Abgeordnete ihr Mandat zurückgelegt, sodass die der Wahlpartei „FRANK“ angehörende Nachfolgerin die Zahl der Mandatare des Klubs Teams Stronach von 11 auf 12 erhöhte (11 NR,

1 BR).

● Nach der Wahl zum Europäischen Parlament hat sich zunächst per 1. Juli 2014 die Zahl der von Österreich zu entsendenden Mandatare von 19 auf 18 verringert, wodurch auch die Summe der Abgeordneten zum Nationalrat, der Bundesräte und der Mitglieder zum Europäischen Parlament insgesamt auf

262 Personen zurückgegangen ist.

Gleichzeitig wurde die Zahl der Mitglieder des Parlamentsklubs der ÖVP um ein Mitglied verringert, jene der Mitglieder des Freiheitlichen Parlamentsklubs um zwei Mitglieder vermehrt. Die Zahl der MdEP im Grünen Klub erhöhte sich von zwei auf drei; ferner gehörte seit 1. Juli 2014 auch ein MdEP dem Parlamentsklub der NEOS an.

Zu diesem Zeitpunkt waren alle 262 Mandatare in parlamentarischen Klubs nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 vertreten.

● Mit Wirkung vom 4. Juni 2015 sind zwei Abgeordnete zum Nationalrat aus dem Parlamentsklub des Team Stronach ausgetreten und in jenen der ÖVP übergetreten, sodass entsprechende Veränderungen bei diesen beiden Klubs eintraten.

● Mitte Juni 2015 sind zwei Abgeordnete zum Nationalrat und ein Bundesrat aus dem Freiheitlichen Parlamentsklub ausgeschieden und gehörten ab diesem

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Zeitpunkt weder einem Klub gemäß § 7 GOG-NR noch einem Parlamentsklub nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 an.

Dadurch hat sich die Zahl der einem Parlamentsklub nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 angehörenden Mandatare um zwei Abgeordnete zum Nationalrat und einen Bundesrat verringert, die ab nun sogenannte „wilde“ Abgeordnete waren.

● Mit Wirkung vom 16. Juni 2015 haben die Klubs von SPÖ und ÖVP aufgrund der Steiermärkischen Landtagswahl je einen Bundesrat an den Freiheitlichen Parlamentsklub verloren.

● Anfang August 2015 sind zwei weitere Abgeordnete zum Nationalrat vom Parlamentsklub Team Stronach in den Parlamentsklub der ÖVP übergetreten.

● Am 11. August 2015 ist eine Abgeordnete zum Nationalrat aus dem Klub Team Stronach ausgetreten, ohne sich zunächst einem anderen Parlamentsklub anzuschließen.

Dadurch hat sich die Zahl der „wilden“ Abgeordneten zum Nationalrat von zwei auf drei erhöht und jene der Parlamentarier ohne Klubzugehörigkeit (NR und BR) von drei auf vier.

● Aufgrund der Landtagswahl in Oberösterreich vom 27. September 2015 sind je ein Bundesratsmandat von der ÖVP und der SPÖ zur FPÖ gewandert. Der Bundesratsmandatsstand in Oberösterreich lautete somit: 4 ÖVP, 3 FPÖ, 2 SPÖ und 1 Grüne.

● Bei der Landtagswahl in Wien am 11. Oktober 2015 hatte die FPÖ ein Bundesratsmandat von der ÖVP gewonnen. Die Zusammensetzung der Wiener Bundesräte sah danach wie folgt aus: SPÖ 6, FPÖ 4, Grüne 1.

● Am 2. November 2015 wurde eine Abgeordnete zum Nationalrat aus dem Freiheitlichen Parlamentsklub ausgeschlossen.

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● Weiters ist am 23. Dezember 2015 eine im August 2015 aus dem Parlamentsklub Team Stronach ausgetretene Mandatarin dem Freiheitlichen Parlamentsklub beigetreten.

● Am 1. März 2016 ist ein vorher vom Parlamentsklub Team Stronach in den Parlamentsklub der ÖVP übergetretener Abgeordneter zum Nationalrat aus diesem wieder ausgeschieden.

● Im März 2017 ist ein Abgeordneter zum Nationalrat aus dem Klub von NEOS ausgeschieden und zum Parlamentsklub der ÖVP übergetreten. Weiters ist eine (nachgerückte) Bundesrätin aus dem Freiheitlichen Parlamentsklub ausgetreten und erhöhte somit die Zahl der „wilden“ Mandatare im Bundesrat von 1 auf 2.

● Am 15. Juli 2017 ist ein Abgeordneter zum Nationalrat aus dem Grünen Klub im

Parlament ausgeschieden und wurde „wilder Abgeordneter“.

• Ende Juli 2017 sind zwei weitere Abgeordnete zum Nationalrat aus dem Grünen

Klub im Parlament ausgetreten und ebenfalls „wilde Abgeordnete“ geworden.

• Ebenfalls Ende Juli 2017 ist eine Abgeordnete zum Nationalrat aus der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion ausgetreten und war danach Mandatarin ohne Klubzugehörigkeit.

• Anfang August 2017 ist eine Abgeordnete zum Nationalrat aus dem Freiheitlichen Parlamentsklub ausgeschieden und war danach „wilde“ Abgeordnete.

• Am 8. August sind zwei Abgeordnete zum Nationalrat aus dem Parlamentsklub Team Stronach ausgeschieden. Dies hatte dazu geführt, dass die für die Klubbildung erforderliche Anzahl von fünf Abgeordneten zum Nationalrat unterschritten wurde und somit per 9. August 2017 der Parlamentsklub Team Stronach seinen Klubstatus verloren hatte. Somit waren zunächst alle sechs

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bisherigen Abgeordneten zum Nationalrat sowie das dem Klub angehörende Mitglied des Bundesrates fraktionslos („wilde Abgeordnete“)geworden .

• Kurze Zeit darauf (11. August 2017) ist ein per 8. August 2017 aus dem Team Stronach ausgetretener Abgeordneter zum Nationalrat dem Freiheitlichen Parlamentsklub beigetreten, sodass dadurch die Zahl der Mitglieder gegenüber dem Vormonat insgesamt gleich geblieben ist.

• Somit gehörten am Ende der XXV. GP (08. November 2017) 14 Abgeordnete zum Nationalrat und 3 Mitglieder des Bundesrates weder einem Parlamentsklub im Sinne des Klubfinanzierungsgesetzes 1985 noch einer Bundesratsfraktion an.

4. Situation der parlamentarischen Klubs am Ende der XXV. GP (08. November 2017)

Insgesamt gesehen gehörten am Ende der XXV. GP aufgrund der oben erwähnten

Ereignisse dem Parlamentsklub der ÖVP 78 Mitglieder und der

Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion 76 Mitglieder nach dem

Klubfinanzierungsgesetz 1985 an.

Der Parlamentsklub der ÖVP und die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion hatten am Ende der XXV. GP gleichviele Abgeordnete zum Nationalrat (je 51). Dem Parlamentsklub der ÖVP gehörten jedoch 2 Bundesräte mehr an als der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion. Somit war der Parlamentsklub der ÖVP der zum größten parlamentarischen Klub im Sinne des Klubfinanzierungsgesetzes 1985 geworden.

Der Nationalrat besteht insgesamt aus 183 Abgeordneten und der Bundesrat seit August 2013 aus 61 Mitgliedern. Weiters werden seit dem 1. Juli 2014 nur mehr 18 Mandatare von Österreich in das Europäische Parlament entsandt.

Zusammengenommen sind dies also 262 Personen, wobei per Ende der

XXV. Gesetzgebungsperiode nur 245 Mandatare einem Parlamentsklub nach dem

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Klubfinanzierungsgesetz 1985 angehörten, während vierzehn Abgeordnete zum

Nationalrat sogenannte „wilde“ Abgeordnete (also Abgeordnete ohne

Klubzugehörigkeit) waren und auch drei Bundesräte weder einem solchen

Parlamentsklub noch einer Bundesratsfraktion zugerechnet werden konnten.

Die Größe und die Zusammensetzung der parlamentarischen Klubs nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 per Ende der XXV. GP (08. November 2017) können nachstehender Tabelle bzw. Grafik entnommen werden:

Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei (ÖVP): 78 (51 NR, 22 BR, 5 MdEP)

Sozialdemokratische Parlamentsfraktion (SPÖ): 76 (51 NR, 20 BR, 5 MdEP)

Freiheitlicher Parlamentsklub (FPÖ): 54
(38 NR, 12 BR, 4 MdEP)

Der Grüne Klub im Parlament (Grüne): 28 (21 NR, 4 BR, 3 MdEP)

Klub von NEOS: 9
(8 NR, 1 MdEP)

Parlamentsklub Team Stronach (FRANK): mit Wirkung vom 9.August 2017 aufgelöst

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5. Zusammenfassung

Bei den einzelnen parlamentarischen Klubs nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 sind im Laufe der XXV. GP des Nationalrates insgesamt folgende Veränderungen eingetreten:

● Sozialdemokratische Parlamentsfraktion

Die Zahl der Klubmitglieder nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 hat sich in dieser Zeit um drei verringert. Diese Fraktion hatte am Ende der XXV. GP eine Abgeordnete zum Nationalrat und zwei Bundesräte weniger als zu Beginn der XXV. GP.

● Parlamentsklub der ÖVP

Die Zahl der Klubmitglieder nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 ist in dieser Zeit insgesamt gleich geblieben. Allerdings waren Umschichtungen bei den einzelnen Gruppen eingetreten. So hatte der Parlamentsklub der ÖVP am Ende

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der XXV. GP um netto vier Abgeordnete zum Nationalrat mehr (51), aber um drei Bundesräte (22) sowie um ein MdEP weniger (5) als zu Beginn der XXV. GP.

Er hatte dadurch im Laufe der XXV. GP zahlenmäßig die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion im Sinne des Klubfinanzierungsgesetzes 1985 überholt.

● Freiheitlicher Parlamentsklub

Die Zahl der Klubmitglieder nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 hatte sich in dieser Zeit von 51 auf 54 erhöht. Im Detail gab es netto folgende interne Umschichtungen:

Die Zahl der Abgeordneten zum Nationalrat hatte sich insgesamt um zwei verringert (38); dagegen hatte sich jene der Bundesräte netto um drei erhöht; auch die Zahl der Mitglieder zum Europäischen Parlament war von zwei auf vier angestiegen.

● Der Grüne Klub im Parlament

Die Zahl der Klubmitglieder nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 hatte sich zunächst von 30 auf 31 erhöht. Dies war dadurch zustande gekommen, dass der Grüne Parlamentsklub seit Juli 2014 drei Mitglieder in das Europäische Parlament entsenden konnte, gegenüber zwei zu Beginn der GP.

Durch den Austritt von drei Abgeordneten zum Nationalrat aus dem Parlamentsklub hatte sich per Mitte August 2017 die Zahl der Abgeordneten zum Nationalrat von 24 auf 21 und jene der Klubmitglieder nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 insgesamt von 31 auf 28 verringert.

● Klub von NEOS

Die Zahl der Klubmitglieder nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 war in der XXV. GP gleich geblieben. Allerdings hatte sich die interne Struktur verändert. Seit Juli 2014 gehörte dem Klub der NEOS auch ein Mitglied des Europäischen Parlaments an.

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Per 30. März 2017 hatte hingegen ein Abgeordneter zum Nationalrat den Klub der NEOS verlassen und war in den Parlamentsklub der ÖVP übergetreten.

● Klub Team Stronach

Die Zahl der Klubmitglieder nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 hatte sich zunächst von 11 (bzw. 12) auf insgesamt sieben (6 NR, 1 BR) verringert.

Diese Veränderung ist dadurch zustande gekommen, dass fünf Abgeordnete zum Nationalrat aus dem Parlamentsklub des Team Stronach ausgetreten waren, während eine ursprünglich „wilde“ Abgeordnete bereits im November

2013 ihr Mandat zugunsten einer Mandatarin des Teams Stronach zurückgelegt hatte.

Mit Wirkung vom 9. August 2017 hatte der Parlamentsklub Team Stronach wegen Unterschreitung der gesetzlich vorgesehenen Mitgliederzahl von fünf Abgeordneten zum Nationalrat seinen Bestand verloren.