Der Weg der Bundesgesetzgebung

Für einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist in der Regel die Anwesenheit von einem Drittel der Abgeordneten und die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Die wichtigsten davon sind die Abstimmungen über Verfassungsgesetze oder in einfachen Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen. Solche können nämlich nur in Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Details sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.