Der Bundesrat nach der allgemeinen Volkszählung 2011

Durch die allgemeine Volkszählung 2011 nach dem Registerzählungsgesetz hat sich der Bundesrat gegenüber bisher um ein Mitglied verringert. Somit werden von allen Bundesländern zusammengenommen nur noch 61 – statt bisher 62 – Mitglieder in den Bundesrat entsandt.

Der Verlust geht aufgrund der Volkszählung zu Lasten des Landes Oberösterreich, das aufgrund der Entschließung des Bundespräsidenten vom 12.08.2013 betreffend die Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder (BGBl II 237/2013) ein Mandat verliert und somit nur noch 10 statt 11 Bundesräte in die zweite Kammer des Parlaments entsendet.