Untersuchungsausschüsse des Nationalrates in der Zweiten Republik
Stand: Ende der XXVII. Gesetzgebungsperiode (GP)
Bis zum Ende der XXVII. GP wurden im Nationalrat (NR) 29 Untersuchungsausschüsse (UA) eingesetzt und abgewickelt. In der Zeit von 1945 bis 1998 wurde das Verfahren nur auf der Basis des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) und des Geschäftsordnungsgesetzes (GOG) durchgeführt, wobei sowohl für die Einsetzung als auch für alle Verfahrensschritte Mehrheitsbeschlüsse erforderlich waren. In dieser Zeit fanden 15 UA statt.
In den Jahren 1998 bis 2014 fand das Verfahren aufgrund einer eigenen Verfahrungsordnung im GOG, bestehend aus 26 Paragraphen, statt. Für die Einsetzung und alle Verfahrensschritte waren weiterhin Mehrheitsbeschlüsse erforderlich. In diesen Jahren traten sechs UA zusammen.
Ab 01.01.2015 wurden neue Verfassungs- und Geschäftsordnungsbestimmungen sowie eine umfassende Verfahrensordnung (VO-UA) als Anlage 1 zum GOG (61 Paragraphen) wirksam. Danach hat – neben der Mehrheit – auch ein Viertel der Abgeordneten bzw. der Ausschussmitglieder die Möglichkeit, sowohl UA einzusetzen als auch große Teile des Verfahrens im UA zu bestimmen. Seither wurden bis zum Ende der XXVII. GP acht UA durchgeführt.
Details über die jeweiligen Gesetzgebungsperioden (GP), die Untersuchungsgegenstände, die Dauer des jeweiligen Verfahrens und die Zahl der Ausschusssitzungen können der Tabelle (als Download) entnommen werden.
Per Ende der XXVII. GP fanden in den bis dahin abgeschlossenen 29 UA insgesamt 848 Sitzungen statt. 310 davon betrafen die Zeit nach dem 01.01.2015, sodass für sie bereits die umfassenden Minderheitsrechte gegolten haben.