Frauenanteil in den Parlamentarischen Klubs
Die Parlamentarischen Klubs nach dem Klubfinanzierungsgesetz 1985 bestehen aus Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesräten und den derselben Partei angehörenden in Österreich gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments.
Per 15. Juli 2022 sind von den 183 Abgeordneten zum Nationalrat 75 Frauen, wovon eine keinem Klub angehört. Das sind insgesamt 40,98 %. Vor der Nominierung einer ÖVP-Mandatarin zum Mitglied der Volksanwaltschaft per 10. Juli 2022 waren 76 Frauen im Nationalrat (das waren 41,53 %) vertreten.
Der aktuelle Frauenanteil im Bundesrat beträgt 42,62 % (26 von 61).
Von den 19 in das Europäische Parlament entsandten Mitgliedern sind 8 weiblich; das sind 42,11 %.
Seit 1. November 2019 spielt der Frauenanteil bei den Nationalratsabgeordneten und Bundesräten auch für die Klubfinanzierung eine Rolle, und zwar:
- In § 4a Abs. 1 des Klubfinanzierungsgesetzes 1985 wird festgehalten, dass sich die Summe der Fördermittel eines Klubs für Abgeordnete zum Nationalrat um 3 % erhöht, wenn der Anteil der Frauen an den Mitgliedern des Nationalrates, die demselben Klub angehören, über 40 % liegt.
- Gemäß § 4a Abs. 2 des Klubfinanzierungsgesetzes 1985 erhöht sich auch die Summe der Förderungsmittel eines Klubs für Bundesräte um 3 %, wenn der Anteil der Frauen an den Mitgliedern des Bundesrates, die derselben Bundesratsfraktion angehören, über 40 % liegt.
Keine zusätzliche finanzielle Begünstigung hierfür gibt es bei den in Österreich gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments.
Wie sieht nun der Frauenanteil in den einzelnen Klubs aus und inwieweit führen die oben erwähnten Bestimmungen aktuell zu einer zusätzlichen Förderung der Klubs?
- Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
Von den 104 Mitgliedern des Parlamentsklubs der ÖVP gehören 71 dem Nationalrat, 26 dem Bundesrat und 7 (davon 3 Frauen) dem Europäischen Parlament an.
Von den 71 Abgeordneten zum Nationalrat der ÖVP sind 26 weiblich; das sind 36,62 %.
Die größte Anzahl aller weiblichen Nationalratsabgeordneten (also insgesamt 75) gehört somit dem Parlamentsklub der ÖVP an. Da ihr Anteil jedoch unter 40 % liegt, erhält der Klub aktuell keine zusätzliche Förderung nach § 4a Abs. 1 Klubfinanzierungsgesetz 1985.
Anders ist die Situation bei den Bundesräten. Von den 26 ÖVP-Bundesräten sind 11 weiblich; das ist ein Prozentsatz von 42,31 %. Somit kann der Parlamentsklub der ÖVP die zusätzliche Bundesratsförderung gemäß § 4a Abs. 2 Klubfinanzierungsgesetz 1985, die jedoch wesentlich niedriger ist als die zusätzliche Nationalratsförderung, in Anspruch nehmen.
- Sozialdemokratische Parlamentsfraktion – Klub der Sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
Von den 64 Mitgliedern der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion gehören 40 dem Nationalrat, 19 dem Bundesrat und 5 (davon 2 Frauen) dem Europäischen Parlament an.
Von den 40 Abgeordneten zum Nationalrat wiederum sind 20 weiblich; das sind 50 %. Somit übersteigt der Frauenanteil die o.a. 40 %, wodurch der SPÖ-Klub eine Förderung gemäß § 4a Abs. 1 Klubfinanzierungsgesetz 1985 erhält.
Ähnlich ist die Situation bei den Bundesräten. Von den 19 SPÖ-Bundesräten sind 10 weiblich; das ist ein Prozentsatz von 52,63 %. Daher kann der Parlamentsklub der SPÖ auch die Bundesratsförderung gemäß § 4a Abs. 2 Klubfinanzierungsgesetz 1985 in Anspruch nehmen.
- Freiheitlicher Parlamentsklub
Von den 43 Mitgliedern des Freiheitlichen Parlamentsklubs gehören 30 dem Nationalrat, 10 dem Bundesrat und 3 (keine Frau) dem Europäischen Parlament an.
Von den 30 Abgeordneten zum Nationalrat sind nur 5 weiblich; das sind 16,67 %.
Da der Frauenanteil weit unter 40 % liegt, erhält der Klub keine zusätzliche Förderung nach § 4a Abs. 1 Klubfinanzierungsgesetz 1985.
Ähnlich ist die Situation bei den Bundesräten. Von den 10 FPÖ-Bundesräten sind 2 weiblich; das ist ein Prozentsatz von 20,0 %.
Somit kann der Freiheitliche Parlamentsklub weder die zusätzliche Nationalratsförderung gemäß § 4a Abs. 1 Klubfinanzierungsgesetz 1985 noch die zusätzliche Bundesratsförderung gemäß § 4a Abs. 2 Klubfinanzierungsgesetz 1985 in Anspruch nehmen.
- Der Grüne Klub im Parlament
Von den 34 Mitgliedern des Grünen Parlamentsklubs gehören 26 dem Nationalrat, 5 dem Bundesrat und 3 (davon 2 Frauen) dem Europäischen Parlament an.
Von den 26 Abgeordneten zum Nationalrat sind 15 weiblich; das sind 57,69 %.
Somit übersteigt der Frauenanteil die o.a. 40 % bei den Abgeordneten zum Nationalrat bei weitem, wodurch der Grüne Parlamentsklub eine zusätzliche Förderung gemäß § 4a Abs. 1 Klubfinanzierungsgesetz 1985 erhält.
Bei den Bundesräten beträgt der Anteil der Frauen 60 %. Denn von den 5 Bundesräten der Grünen sind 3 weiblich. Somit wird die 40 % Grenze überschritten und die Grünen erhalten auch eine zusätzliche Frauenförderung gemäß § 4a Abs. 2 Klubfinanzierungsgesetz 1985 bei den Bundesräten.
- NEOS Parlamentsklub
Von den 17 Mitgliedern des Parlamentsklubs der NEOS gehören 15 dem Nationalrat, 1 dem Bundesrat und 1 (Frau) dem Europäischen Parlament an.
Bei den Abgeordneten zum Nationalrat beträgt der Anteil der Frauen 53,33 % (8 Frauen von den 15 Abgeordneten). Dadurch ist der oben angeführte Prozentsatz (40 %) erheblich überschritten worden, sodass die NEOS eine zusätzliche Frauenförderung gemäß § 4a Abs. 1 Klubfinanzierungsgesetz 1985 bei den Nationalratsabgeordneten erhalten.
Nachdem die NEOS rechtlich keine Bundesratsfraktion bilden können – sie stellen derzeit nur einen Mandatar, der noch dazu männlich ist – erhält der Parlamentsklub bei den Bundesräten keine zusätzliche finanzielle Zuwendung nach § 4a Abs. 2 Klubfinanzierungsgesetz 1985.